Wahl Kirchensteuer- und Wirtschaftsrat https://www.erzbistum-koeln.de/erzbistum/finanzen/kirchensteuerrat/wahl_kirchensteuerrat/index.html
Die Mitglieder werden für 5 Jahre gewählt. Sie dürfen nicht hauptberuflich im Dienst der Kirche stehen.
Wie viele Wahlpersonen darf mein Seelsorgebereich aufstellen?