ErgÀnzende Angaben zur Beurkundung einer Geburt inkl. VornamenserklÀrung und Namensbestimmung einreichen / Stadt Elmshorn https://www.elmshorn.de/Rathaus-Politik/Stadtverwaltung/%C3%84mter-Stabsstellen/%C3%84mter/Ordnungsamt/Erg%C3%A4nzende-Angaben-zur-Beurkundung-einer-Geburt-inkl-Vornamenserkl%C3%A4rung-und-Namensbestimmung-einreichen.php?object=tx%2C3296.2&ModID=10&FID=3296.2817.1&NavID=1981.177&La=1&call=1&ort=1981.1
Wenn Sie ein Kind bekommen haben, mÃŒssen Sie das dem zustÀndigen Standesamt mitteilen und die benötigten Dokumente einreichen. ZustÀndig ist das Standesamt, in dessen ZustÀndigkeitsbereich Ihr Kind geboren wurde. Wurde Ihr …
Damit ist folgendes gemeint: der Vorname darf weder anstößig sein, noch soll