Aufenthaltserlaubnis zum Daueraufenthalt-EG / Stadt Elmshorn https://www.elmshorn.de/Rathaus-Politik/B%C3%BCrgerservice/B%C3%BCrgerinformation-A-Z-/Aufenthaltserlaubnis-zum-Daueraufenthalt-EG.php?object=tx%2C3296.2.1&ModID=10&FID=1981.920.1&NavID=2326.284&La=1&ort=1981.1&ort=1981.1&sfwort=1
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FÃŒr die Titelversagung darf hingegen nach § 69 Abs. 7 AufenthG höchstens die HÃ