Öffentliche Bekanntmachung: Widerspruchsfrist für Veröffentlichung im Einwohneradressbuch endet am 31. Dezember https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/2000/10/c_1750.php
Nach 33 Abs. 3 des Sächsischen Meldegesetzes darf das Einwohneramt zu diesem Zweck