Kostenlose Sammlung von Grünabfällen https://www.dresden.de/de/rathaus/aktuelles/pressemitteilungen/1999/09/c_853.php
Gehölzschnitt darf bis 20 Zentimeter Durchmesser dick und zwei Meter lang sein.
Gehölzschnitt darf bis 20 Zentimeter Durchmesser dick und zwei Meter lang sein.
Beschaffenheit oder seines Gewichtes nicht in die Abfallbehälter eingegeben werden kann oder darf
Beschaffenheit oder seines Gewichtes nicht in die Abfallbehälter eingegeben werden kann oder darf
Beschaffenheit oder seines Gewichtes nicht in die Abfallbehälter eingegeben werden kann oder darf
Beschaffenheit oder seines Gewichtes nicht in die Abfallbehälter eingegeben werden kann oder darf
Beschaffenheit oder seines Gewichtes nicht in die Abfallbehälter eingegeben werden kann oder darf
Beschaffenheit oder seines Gewichtes nicht in die Abfallbehälter eingegeben werden kann oder darf
Beschaffenheit oder seines Gewichtes nicht in die Abfallbehälter eingegeben werden kann oder darf
Beschaffenheit oder seines Gewichtes nicht in die Abfallbehälter eingegeben werden kann oder darf
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