Transparente Preise | BMWE https://www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Schlaglichter-der-Wirtschaftspolitik/2022/06/07-transparente-preise.html
Zum anderen darf der Verkäufer vor der Ermäßigung einen Preis nicht kurzzeitig erhöhen
Zum anderen darf der Verkäufer vor der Ermäßigung einen Preis nicht kurzzeitig erhöhen
Rede von Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche anlässlich des ersten wirtschaftspolitischen Symposiums „Soziale Marktwirtschaft in Zeiten des Umbruchs – Freiheit, Wachstum und Resilienz“ am 10. November 2025. [Hinweis: Es handelt sich hier um das Redemanuskript, die gesprochene Rede kann teilweise davon abweichen.]
Ich sage klar: Weder in Deutschland noch in Europa darf das Kartellrecht geschwächt
Darüber hinausgehende Anforderungen darf ein Mitglied nur ergreifen, wenn es anhand
Gleichzeitig darf jedoch der Blick auf die Datensicherheit nicht verloren gehen;
EU-Definition (Art. 2 Nr.18 Verordnung der Kommission (EU) Nr. 651/2014) gewesen sein darf
Eine Ratspräsidentschaft darf deshalb nicht als Gelegenheit missverstanden werden
eine Preisanpassung nicht die Mehrkosten einer Ersatzbeschaffung überschreiten darf
Handlungsbedarf besteht, und wenn dies bejaht wird, warum der Bund handeln soll und darf
Nach einem deutlichen Rückgang im Vorjahr steigen die Treibhausgasemissionen in Deutschland wieder an. So wurden im Jahr 2021 rund 762 Millionen Tonnen Treibhausgase freigesetzt – das sind gut 33 Millionen Tonnen oder 4,5 Prozent mehr als 2020. Insgesamt sind die Emissionen seit 1990 in Deutschland damit um 38,7 Prozent gesunken. Der Anstieg im letzten Jahr ist insbesondere im Energiesektor zu verzeichnen: Dieser weist ein Plus von 27 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente auf, da wegen gestiegener Stromnachfrage, geringerer Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien und des gestiegenen Gaspreises verstärkt Kohle zur Stromerzeugung genutzt wurde. Die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien sank vor allem aufgrund schlechter Windverhältnisse um sieben Prozent. Im Verkehrs- und Gebäudebereich lagen die Emissionen über den im Bundes-Klimaschutzgesetz festgelegten Jahreshöchstmengen. Das geht aus den aktuellen Berechnungen des Umweltbundesamtes (UBA) hervor, die nach den Vorgaben des Bundes-Klimaschutzgesetzes und der EU-Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED) heute vorgelegt wurden.
Eine Hängepartie wie in den letzten Jahren darf es dabei nicht mehr geben.