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Ein wettbewerbspolitisches Instrument für den Ausnahmefall | BMWE

https://www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Dossier/Wettbewerbspolitik/ein-wettbewerbspolitisches-instrument-fuer-den-ausnahmefall.html

Wenn das Bundeskartellamt im Rahmen der Fusionskontrolle einen beabsichtigten Zusammenschluss untersagt hat, können die Zusammenschlussparteien einen Antrag auf Erlaubnis durch die Bundesministerin oder den Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz stellen.
Zudem darf die Erlaubnis nur erteilt werden, wenn durch das Ausmaß der Wettbewerbsbeschränkung