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BMUV: Staubgrenzwert für Festbrennstoffkessel

https://www.bmuv.de/heizen-mit-holz/der-deutsche-staubgrenzwert-fuer-festbrennstoffkessel-ist-weiterhin-gueltig

Die Ökodesign-Verordnung für Festbrennstoffkessel, die seit 1. Januar 2020 europaweit anzuwenden ist, enthält einen Staubgrenzwert für das Inverkehrbringen von Festbrennstoffkesseln, der weniger anspruchsvoll ist als derjenige Staubgrenzwert für den Betrieb von Festbrennstoffkesseln nach der 1. BImSchV, der Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen.
BImSchV enthalten sind, beibehalten darf.