Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) – BMBFSFJ https://www.bmbfsfj.bund.de/bmbfsfj/themen/gleichstellung/sexuelle-und-geschlechtliche-vielfalt/gesetz-ueber-die-selbstbestimmung-in-bezug-auf-den-geschlechtseintrag-sbgg--199332
Das SBGG erleichtert es trans-, intergeschlechtlichen und nichtbinären Personen, ihren Geschlechtseintrag und ihre Vornamen ändern zu lassen. Es ist am 1. November 2024 in Kraft getreten. Nachfolgend werden die wichtigsten Fragen zum SBGG beantwortet.
der Namenswahl für ein Kind) das Kindeswohl durch sie nicht beeinträchtigt werden darf
