Begriffserklärung: Ein-Euro-Job | Bundesagentur für Arbeit https://www.arbeitsagentur.de/lexikon/ein-euro-jobs
1-Euro-Jobs sind sozialversicherungsfreie Tätigkeiten, die im öffentlichen Interesse liegen müssen. Sie werden auch als Arbeitsgelegenheiten bezeichnet.
Durch die Tätigkeit darf kein sozialversicherungspflichtiger Arbeitsplatz gefährdet