Was muss bei Newslettern beachtet werden? | Wir machen Kinderseiten – Seitenstark.de https://wir-machen-kinderseiten.de/node/1264
Keinesfalls darf die Angabe von Gründen verpflichtend sein.
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Jugendschutzgesetz: Diese Kriterien sind Mindeststandards für alle Kinderseiten: Die Seite darf
Keinesfalls darf die Angabe von Gründen verpflichtend sein.
Die Verantwortung für die Finanzierung von Kinderseiten darf nicht allein bei einzelnen
Keinesfalls darf die Angabe von Gründen verpflichtend sein.
Prioritätsprinzip („wer zuerst kommt, malt zuerst“) darüber, wer den Namen benutzen darf
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