Datenschutz in Medizinischen Versorgungszentren | datenschutz.hessen.de https://datenschutz.hessen.de/datenschutz/gesundheitswesen/datenschutz-in-medizinischen-versorgungszentren
Die Empfehlungen des HBDI zu medizinischen Versorgungszentren sollen gleichermaßen den besonderen Gegebenheiten dieser Einrichtungen als auch datenschutzrechtlichen Grundsätzen gerecht werden.
Einverständnis des Patienten bzgl. der Einsicht in die Behandlungsakte angenommen werden darf