Dein Suchergebnis zum Thema: darf

Die Nutzung von Messenger-Diensten durch Elternbeiräte | datenschutz.hessen.de

https://datenschutz.hessen.de/datenschutz/hochschulen-schulen-und-archive/die-nutzung-von-messenger-diensten-durch-elternbeiraete

Nicht alle verbreiteten Messenger-Dienste sind gleichermaßen für den Einsatz durch die Elternbeiräte geeignet. Der HBDI unterstützt die Elternbeiräte bei der Wahl einer datenschutzkonformen Lösung.
Dies bedeutet insbesondere, dass der Dienstanbieter keine Möglichkeit haben darf,

Förderbescheid in Höhe von 50.000 Euro für die Kooperation der Stadtwerke Neu-Isenburg und Dreieich | beratungszentrum.hessen.de

https://beratungszentrum.hessen.de/aktuelles/foerderbescheid-in-hoehe-von-50000-euro-fuer-die-kooperation-der-stadtwerke-neu-isenburg-und

Innenminister übergibt Förderbescheid in Höhe von 50.000 Euro für interkommunale Kooperation der Stadtwerke Neu-Isenburg und Dreieich
Kooperationsgesellschaft „Stadtwerke-Netzdienst Dreieich und Neu-Isenburg GmbH“ persönlich aushändigen darf