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Die Nutzung von Messenger-Diensten durch Elternbeiräte | datenschutz.hessen.de

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Nicht alle verbreiteten Messenger-Dienste sind gleichermaßen für den Einsatz durch die Elternbeiräte geeignet. Der HBDI unterstützt die Elternbeiräte bei der Wahl einer datenschutzkonformen Lösung.
Dies bedeutet insbesondere, dass der Dienstanbieter keine Möglichkeit haben darf,