Autowaschanlagen | innen.hessen.de https://innen.hessen.de/Buerger-Staat/Feiertage/Veranstaltungen-an-Sonn-und-Feiertagen/Autowaschanlagen
Der Betrieb von Autowaschanlagen ist als werktägliche Tätigkeit grundsätzlich verboten. Dies gilt auch für automatische Waschanlagen, die von den Autobesitzern selbst bedient werden.
Beim Betrieb der Autowaschanlagen darf kein Lärm erzeugt werden, der gegen anlagenbezogene