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Bescheinigung über die Befreiung von der Maskenpflicht in der Schule | datenschutz.hessen.de

https://datenschutz.hessen.de/datenschutz/hochschulen-schulen-und-archive/bescheinigung-ueber-die-befreiung-von-der-maskenpflicht-in-der-schule

Die Befreiung für das Tragen des Mund-Nasen-Schutzes durch Schüler*innen in der Schule ist an Bedingungen geknüpft. Seit Anfang März 2021 müssen ärztliche Bescheinigungen eine Begründung enthalten.
noch eine Kopie in der Schule verbleiben oder in der Schülerakte abgelegt werden darf