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Kann ich Kosten für die Kinderbetreuung als Sonderausgabe absetzen? | Familienportal des Bundes

https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/steuerentlastungen/kann-ich-kosten-fuer-die-kinderbetreuung-als-sonderausgabe-absetzen--125214

Wenn Sie Ihr Kind betreuen lassen und Ihnen dadurch Kosten entstehen, dann können zwei Drittel von diesen Kosten als Sonderausgaben steuerlich berücksichtigt werden.
Allerdings darf Ihr Kind das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.