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Niederlassungsbewilligung für Künstler

https://www.wien.gv.at/amtshelfer/dokumente/aufenthalt/drittstaaten/bescheinigungen/niederlassungsbewilligung-kuenstler.html

Die Niederlassungsbewilligung Künstler erhalten Sie, wenn Sie die Staatsangehörigkeit eines Drittstaats haben, länger als 6 Monate in Österreich selbständig oder unselbständig künstlerisch tätig sind und weitere Voraussetzungen erfüllen.
oder die Firma oder Organisation, für die Sie arbeiten werden, dort einen Termin buchen

Aufenthaltsbewilligung für Studenten beantragen

https://www.wien.gv.at/amtshelfer/dokumente/aufenthalt/drittstaaten/bescheinigungen/aufenthaltsbewilligung-studierende.html

Die Aufenthaltsbewilligung Student benötigen Sie, wenn Sie die Staatsangehörigkeit eines Drittstaates haben und in Österreich studieren oder im Anschluss daran eine für die universitäre Ausbildung nötige Berufspraxis machen möchten.
Wie Sie dort einen Termin buchen, erfahren Sie im Verfahrensablauf.

Niederlassungsbewilligung für Angehörige von EWR-Bürgern beantragen

https://www.wien.gv.at/amtshelfer/dokumente/aufenthalt/drittstaaten/bescheinigungen/niederlassungsbewilligung-angehoeriger-ewr.html

Die Niederlassungsbewilligung für Angehörige erhalten Sie, wenn Sie die Staatsangehörigkeit eines Drittstaats haben, länger als 6 Monate in Österreich leben möchten und Angehörige*r einer sogenannten zusammenführenden Person sind.
Wie Sie dort einen Termin buchen, erfahren Sie im Verfahrensablauf.

Niederlassungsbewilligung für Angehörige von Österreichern beantragen

https://www.wien.gv.at/amtshelfer/dokumente/aufenthalt/drittstaaten/bescheinigungen/niederlassungsbewilligung-angehoeriger-oesterreicher.html

Die Niederlassungsbewilligung Angehöriger erhalten Sie, wenn Sie die Staatsangehörigkeit eines Drittstaats haben, länger als 6 Monate in Österreich leben möchten und Angehörige*r einer sogenannten zusammenführenden Person sind.
Wie Sie dort einen Termin buchen, erfahren Sie im Verfahrensablauf.