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Niederlassungsbewilligung für Privatiers beantragen

https://www.wien.gv.at/amtshelfer/dokumente/aufenthalt/drittstaaten/bescheinigungen/niederlassungsbewilligung-ohne-erwerb.html

Die Niederlassungsbewilligung ausgenommen Erwerbstätigkeit erhalten beispielsweise Privatiers oder ehemalige Diplomat*innen, die die Staatsangehörigkeit eines Drittstaats haben und länger als 6 Monate in Österreich bleiben wollen.
Sie müssen einen Termin für die Antragstellung buchen und können den Antrag nur

Aufenthaltsbewilligung für Betriebsentsandte beantragen

https://www.wien.gv.at/amtshelfer/dokumente/aufenthalt/drittstaaten/bescheinigungen/aufenthaltsbewilligung-betriebsentsandte.html

Wenn Sie die Staatsangehörigkeit eines Drittstaats haben und als Arbeitnehmer*in von ihrer Firma vorübergehend zu einer österreichischen Firma entsendet werden, benötigen Sie die Aufenthaltsbewilligung Betriebsentsandter.
Wie Sie dort einen Termin buchen, erfahren Sie im Verfahrensablauf.

Niederlassungsbewilligung für Künstler

https://www.wien.gv.at/amtshelfer/dokumente/aufenthalt/drittstaaten/bescheinigungen/niederlassungsbewilligung-kuenstler.html

Die Niederlassungsbewilligung Künstler erhalten Sie, wenn Sie die Staatsangehörigkeit eines Drittstaats haben, länger als 6 Monate in Österreich selbständig oder unselbständig künstlerisch tätig sind und weitere Voraussetzungen erfüllen.
oder die Firma oder Organisation, für die Sie arbeiten werden, dort einen Termin buchen