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Niederlassungsbewilligung für Privatiers beantragen

https://www.wien.gv.at/amtshelfer/dokumente/aufenthalt/drittstaaten/bescheinigungen/niederlassungsbewilligung-ohne-erwerb.html

Die Niederlassungsbewilligung ausgenommen Erwerbstätigkeit erhalten beispielsweise Privatiers oder ehemalige Diplomat*innen, die die Staatsangehörigkeit eines Drittstaats haben und länger als 6 Monate in Österreich bleiben wollen.
Sie müssen einen Termin für die Antragstellung buchen und können den Antrag nur

Aufenthaltsbewilligung für Betriebsentsandte beantragen

https://www.wien.gv.at/amtshelfer/dokumente/aufenthalt/drittstaaten/bescheinigungen/aufenthaltsbewilligung-betriebsentsandte.html

Wenn Sie die Staatsangehörigkeit eines Drittstaats haben und als Arbeitnehmer*in von ihrer Firma vorübergehend zu einer österreichischen Firma entsendet werden, benötigen Sie die Aufenthaltsbewilligung Betriebsentsandter.
Wie Sie dort einen Termin buchen, erfahren Sie im Verfahrensablauf.

Niederlassungsbewilligung für Künstler

https://www.wien.gv.at/amtshelfer/dokumente/aufenthalt/drittstaaten/bescheinigungen/niederlassungsbewilligung-kuenstler.html

Die Niederlassungsbewilligung Künstler erhalten Sie, wenn Sie die Staatsangehörigkeit eines Drittstaats haben, länger als 6 Monate in Österreich selbständig oder unselbständig künstlerisch tätig sind und weitere Voraussetzungen erfüllen.
oder die Firma oder Organisation, für die Sie arbeiten werden, dort einen Termin buchen

Aufenthaltsbewilligung für Studenten beantragen

https://www.wien.gv.at/amtshelfer/dokumente/aufenthalt/drittstaaten/bescheinigungen/aufenthaltsbewilligung-studierende.html

Die Aufenthaltsbewilligung Student benötigen Sie, wenn Sie die Staatsangehörigkeit eines Drittstaates haben und in Österreich studieren oder im Anschluss daran eine für die universitäre Ausbildung nötige Berufspraxis machen möchten.
Wie Sie dort einen Termin buchen, erfahren Sie im Verfahrensablauf.