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Niederlassungsbewilligung für Seelsorger beantragen

https://www.wien.gv.at/amtshelfer/dokumente/aufenthalt/drittstaaten/bescheinigungen/niederlassungsbewilligung-sonderfaelle-seelsorger.html

Wenn Sie die Staatsangehörigkeit eines Drittstaats haben und länger als 6 Monate in Österreich in der Seelsorge arbeiten möchten, benötigen Sie die Niederlassungsbewilligung Sonderfälle unselbständiger Erwerbstätigkeit für Seelsorger*innen.
Wie Sie dort einen Termin buchen, erfahren Sie im Verfahrensablauf.