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Niederlassungsbewilligung für Angehörige von Österreichern beantragen

https://www.wien.gv.at/amtshelfer/dokumente/aufenthalt/drittstaaten/bescheinigungen/niederlassungsbewilligung-angehoeriger-oesterreicher.html

Die Niederlassungsbewilligung Angehöriger erhalten Sie, wenn Sie die Staatsangehörigkeit eines Drittstaats haben, länger als 6 Monate in Österreich leben möchten und Angehörige*r einer sogenannten zusammenführenden Person sind.
Wie Sie dort einen Termin buchen, erfahren Sie im Verfahrensablauf.

Aufenthaltsbewilligung für eine Familiengemeinschaft beantragen

https://www.wien.gv.at/amtshelfer/dokumente/aufenthalt/drittstaaten/bescheinigungen/aufenthaltsbewilligung-familiengemeinschaft.html

Die Aufenthaltsbewilligung Familiengemeinschaft können Sie erhalten, wenn Sie die Staatsangehörigkeit eines Drittstaats haben, länger als 6 Monate in Österreich leben möchten und mit einer sogenannten zusammenführenden Person verheiratet oder verpartnert sind.
Abteilung Einwanderung und Staatsbürgerschaft (MA 35) – Business Immigration Office buchen

Aufenthaltsbewilligung für mobile Forscher beantragen

https://www.wien.gv.at/amtshelfer/dokumente/aufenthalt/drittstaaten/bescheinigungen/aufenthaltsbewilligung-forscher-mobil.html

Die Aufenthaltsbewilligung Forscher-Mobilität benötigen Sie, wenn Sie die Staatsangehörigkeit eines Drittstaats sowie eine gültige Aufenthaltsbewilligung als Forscher*in eines anderen EU-Staates haben und länger als 6 Monate in Österreich forschen möchten.
Wie Sie dort einen Termin buchen, erfahren Sie im Verfahrensablauf.

Rot-Weiß-Rot – Karte plus beantragen

https://www.wien.gv.at/amtshelfer/dokumente/aufenthalt/drittstaaten/bescheinigungen/rwr-karte-plus.html

Die Rot-Weiß-Rot – Karte plus für Familienangehörige können Drittstaatsangehörige erhalten die länger als 6 Monate in Österreich leben möchten und mit einer sogenannten zusammenführenden Person verheiratet oder verpartnert sind, die einen bestimmten Aufenthaltstitel für Österreich hat.
Wie Sie dort einen Termin buchen, erfahren Sie im Verfahrensablauf.

Aufenthaltstitel Artikel 50 EUV (Brexit) beantragen

https://www.wien.gv.at/amtshelfer/dokumente/aufenthalt/drittstaaten/bescheinigungen/aufenthaltstitel-brexit.html

Britische Staatsangehörige und ihre Familienangehörigen aus Drittstaaten, die bereits am 31. Dezember 2020 in Österreich gelebt haben und die Voraussetzungen für das unionsrechtliche Aufenthaltsrecht erfüllten, hatten bis spätestens Ende Dezember 2021 Zeit für die Antragstellung für den Aufenthaltstitel Artikel 50 EUV.
Wie Sie dort einen Termin buchen, erfahren Sie im Verfahrensablauf.