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Niederlassungsbewilligung für Angehörige von EWR-Bürgern beantragen

https://www.wien.gv.at/amtshelfer/dokumente/aufenthalt/drittstaaten/bescheinigungen/niederlassungsbewilligung-angehoeriger-ewr.html

Die Niederlassungsbewilligung für Angehörige erhalten Sie, wenn Sie die Staatsangehörigkeit eines Drittstaats haben, länger als 6 Monate in Österreich leben möchten und Angehörige*r einer sogenannten zusammenführenden Person sind.
Wie Sie dort einen Termin buchen, erfahren Sie im Verfahrensablauf.