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Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. a DSGVO.
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Mit Papiertüten und Lesezeichen machen Sie Ihre Kunden auf den Welttag des Buches
cbj-Verlag, die Stiftung Lesen sowie die Deutsche Post AG und das ZDF seit 2007 eine Buch-Gutschein-Aktion – können alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 4 und 5 gegen Vorlage eines Buch-Gutscheins
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