Dein Suchergebnis zum Thema: buch

Stundung von öffentlich rechtlichen Forderungen | Startseite

https://www.usingen.de/buergerservice/leistungen/HES:entry:2345/stundung-von-oeffentlich-rechtlichen-forderungen/

Stundung von öffentlich rechtlichen ForderungenForderungen dürfen ganz oder teilweise gestundet werden, wenn Ihre EInziehung bei Fälligkeit eine erhebliche Härte für die zahlungspflichtige Person bedeuten würde und der Anspruch durch die Stundung nicht gefährdet erscheint. Mit der Stundung wird die Fälligkeit verschoben.Eine erhebliche Härte ist für die Zahlungspflichtigen dann anzunehmen, wenn sie sich auf Grund ungünstiger wirtschaftlicher Verhältnisse vorübergehend in ernsthaften Zahlungsschwierigkeiten befinden oder im Falle der sofortigen Einziehung in diese geraten würden.Eine Stundung wird nur auf Antrag bei dem entsprechenden Fachamt gewährt. Der Stundung kann nur entsprochen werden, wenn Sie Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse offenlegen und mit ausreichenden Belegen über Ihre monatlichen Einnahmen und Ausgaben versehen. Sie wird grundsätzlich nur unter dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs gewährt. Sollte nur eine Stundungsrate nicht fristgerecht gezahlt werden, wird die Stundung aufgehoben und der noch offene Restbetrag in einer Summe sofort fällig. Eine Stundung kann maximal für die Dauer von 12 Monaten gewährt werden. Gestundete Beträge werden nach dem § 235 AO in Verbindung mit § 4 ff KAG entsprechend verzinst.
Stadtverwaltung Bürgermeister Fachbereiche/Abteilungen Stadtarchiv und Goldenes Buch

Befreiung von der Hundesteuer beantragen | Startseite

https://www.usingen.de/buergerservice/leistungen/HES:entry:346531742:064340011011/befreiung-von-der-hundesteuer-beantragen/

Wenn Sie wegen Ihrer Behinderung auf einen Hund angewiesen sind, sind Sie in der Regel von der Hundesteuer befreit. Allerdings sind die Voraussetzungen in jeder Gemeinde unterschiedlich. Eine Befreiung oder Ermäßigung ist häufig davon abhängig, ob der behinderte Mensch auf die Begleitung eines Hundes angewiesen ist, weil er beispielsweise blind oder taub ist. In den meisten hessischen Gemeinden wird zurzeit – entsprechend der Mustersatzungen des Hessischen Städtetags und des Hessischen Städte- und Gemeindebundes – eine Steuerbefreiung gewährt. Diese gilt für Blindenführhunde sowie für „Hunde, die ausgebildet sind, ausschließlich zum Schutze und der Therapie von Personen im Sinne des Schwerbehindertenrechts zu dienen“, zum Teil aber auch nur für Blindenführhunde.Spezielle Hinweise für – Stadt Usingen
Stadtverwaltung Bürgermeister Fachbereiche/Abteilungen Stadtarchiv und Goldenes Buch

Themenführung: Handel, Handwerk, Hausgeschichten | Startseite

https://www.usingen.de/kalender/2025-termine/09-2025/2025-09-27-themenfuehrung-handel-handwerk-hausgeschichten/

Die Stadt Usingen und der Geschichtsverein Usingen e.V. laden Sie zu einer interessanten Themenführung ein. Wo befand sich in Usingen einst das Gasthaus „Zur Krone“ und wo wurde früher unsere Lokalzeitung gedruckt? Warum trug der Stellmacher Heinrich Philippi den Uznamen „Meenzer-Heini“? Fragen, die im Rahmen einer „Zeitreise durch unsere Innenstadtstraßen“ bei der neuen Themenführung „Handel, Handwerk, Hausgeschichten“ geklärt werden sollen. Vom Alten Marktplatz über die Kreuz- und Zitzergasse in die Wilhelmjstraße und dann hinüber zum Schloßplatz erzählen wir auf dem Weg von früheren Geschäften und Handwerksbetrieben, die lange schon aus dem Bild der Buchfinkenstadt verschwunden sind. Dabei stellen wir die Menschen vor, die einst hinter der Ladentheke oder der Werkbank gestanden haben. Wir berichten von ihrer täglichen Arbeit, erzählen aber auch von ihrem ehrenamtlichen Wirken in unserer Stadt. Dass dabei auch so manche Anekdote zum Besten gegeben wird, versteht sich von selbst. Die Themenführung dauert ca. anderthalb Stunden, Beginn ist um 14:00 Uhr auf dem Schlossplatz.   Die Teilnahme an den Stadtführungen ist kostenlos, aus Planungsgründen wird aber um eine vorherige Anmeldung per E-Mail an stadtfuehrung@usingen.de oder telefonisch unter 06081/1024-1012 gebeten. Die Führungen finden ab einer Gruppengröße von fünf Personen statt.
Stadtverwaltung Bürgermeister Fachbereiche/Abteilungen Stadtarchiv und Goldenes Buch

Themenführung: Handel, Handwerk, Hausgeschichten | Startseite

https://www.usingen.de/kalender/2025-termine/09-2025/2025-09-27-themenfuehrung-handel-handwerk-hausgeschichten/128434:0

Die Stadt Usingen und der Geschichtsverein Usingen e.V. laden Sie zu einer interessanten Themenführung ein. Wo befand sich in Usingen einst das Gasthaus „Zur Krone“ und wo wurde früher unsere Lokalzeitung gedruckt? Warum trug der Stellmacher Heinrich Philippi den Uznamen „Meenzer-Heini“? Fragen, die im Rahmen einer „Zeitreise durch unsere Innenstadtstraßen“ bei der neuen Themenführung „Handel, Handwerk, Hausgeschichten“ geklärt werden sollen. Vom Alten Marktplatz über die Kreuz- und Zitzergasse in die Wilhelmjstraße und dann hinüber zum Schloßplatz erzählen wir auf dem Weg von früheren Geschäften und Handwerksbetrieben, die lange schon aus dem Bild der Buchfinkenstadt verschwunden sind. Dabei stellen wir die Menschen vor, die einst hinter der Ladentheke oder der Werkbank gestanden haben. Wir berichten von ihrer täglichen Arbeit, erzählen aber auch von ihrem ehrenamtlichen Wirken in unserer Stadt. Dass dabei auch so manche Anekdote zum Besten gegeben wird, versteht sich von selbst. Die Themenführung dauert ca. anderthalb Stunden, Beginn ist um 14:00 Uhr auf dem Schlossplatz.   Die Teilnahme an den Stadtführungen ist kostenlos, aus Planungsgründen wird aber um eine vorherige Anmeldung per E-Mail an stadtfuehrung@usingen.de oder telefonisch unter 06081/1024-1012 gebeten. Die Führungen finden ab einer Gruppengröße von fünf Personen statt.
Stadtverwaltung Bürgermeister Fachbereiche/Abteilungen Stadtarchiv und Goldenes Buch