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Stadtverwaltung Bürgermeister Fachbereiche/Abteilungen Stadtarchiv und Goldenes Buch
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Für die Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser ist die Gemeinde zuständig. Sie kann ihre Verpflichtung zur Wasserversorgung auf andere Körperschaften des öffentlichen Rechts (z. B. Verbände) oder auf private Dritte übertragen. Privatrechtliche Unternehmen unterliegen dem Preis- und Wettbewerbsrecht. Sie kalkulieren Wasserpreise. Öffentlich-rechtliche Wasserversorger unterliegen dem hessischen Gesetz über kommunale Abgaben. Dieses enthält das Prinzip der Kostendeckung. Die danach kalkulierten Entgelte sind Gebühren oder Beiträge. Die Wassergebühr bzw. der Wasserpreis kann, je nach Kalkulation, in ein Grundentgelt und ein Mengenentgelt aufgeteilt oder nur als ein Mengenentgelt dargestellt werden. An den Kosten für den Neuanschluss wird der Abnehmer einmalig beteiligt.
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Öffentliche Bekanntmachung des Regierungspräsidiums Darmstadt
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Zum 1. Mai 2025 tritt eine neue Vorschrift der Bioabfallverordnung mit Anforderungen an die Fremdstoffentfrachtung in Kraft.
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Anlässlich der Bundestagswahl am 23. Februar 2025 haben alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, die Briefwahl zu beantragen.
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In der LEADER-Region Hoher Taunus werden auch 2025 Vereine, Kommunen und Privatpersonen bei der Umsetzung kleiner Projekte unterstützt. Interessierte erfahren beim Online-Infoabend am 16. Januar 2025 alles über die Fördermöglichkeiten.
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