Bibliotheken dürfen Abholservice anbieten https://www.oebib.de/beitraege/bibliotheken-duerfen-abholservice-anbieten/
Der Service „Click & Collect“ wird lt. Kabinettsbeschluss vom 20.1.2021 bei Bibliotheken in Bayern analog zum Handel zugelassen.
Archive sind geschlossen. 2 Abweichend von Satz 1 ist die Abholung von bestellten Büchern