Gleichstellungsbeauftragte / Stadt Neubrandenburg https://www.neubrandenburg.de/Politik-Verwaltung/Rathaus/Gleichstellungsbeauftragte/?La=1
Die Gleichberechtigung von Frauen und Männern ist im Art. 3, Abs. 2 im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verankert. Dennoch wird diese Vorgabe in der Realität nicht immer gelebt. Daher setzt sich die Gleichstellungsbeauftragte der Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg für eine tatsächliche Chancengleichheit von Frauen und Männern in allen Lebensbereichen ein.
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