Rente für Werkstatt-Beschäftigte | Bundesvereinigung Lebenshilfe e. V. https://www.lebenshilfe.de/informieren/arbeiten/rente-fuer-werkstatt-beschaeftigte
Rente für Menschen mit Behinderung in Werkstätten: Beschäftigte können schon nach 20 Jahren einen Rentenanspruch haben. Wir bieten weitere Informationen an.
Gesetzlich ist das in § 43 Absatz 6 Sozialgesetzbuch Sechstes Buch (SGB VI) geregelt
