Schriftenreihe des Stadtarchivs | Heidelberg https://www.heidelberg.de/HD/Rathaus/Schriftenreihe+des+Stadtarchivs.html
Schriftenreihe des Stadtarchivs Heidelberg
Heft V Das „Goldene Buch des KFG“.
Schriftenreihe des Stadtarchivs Heidelberg
Heft V Das „Goldene Buch des KFG“.
Internetpräsenz Bei der Deutschen Rentenversicherung können Sie jederzeit den Stand Ihres Versicherungskontos erfragen. Sie erhalten eine Renteninformation über: die …
Rechtsgrundlage Sozialgesetzbuch Sechstes Buch (SGB VI): § 109 Renteninformation
Internetpräsenz Schwerwiegende familiäre Probleme können dazu führen, dass Kinder oder Jugendliche in einem Heim oder in einer sonstigen betreuten Wohnform untergebracht …
Rechtsgrundlage Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) § 34 Heimerziehung, sonstige
Internetpräsenz Die SMC-B (Security Module Card Typ B) ist eine elektronische Institutionenkarte und elektronischer Institutionsausweis in einem. Sie ermöglicht den in …
Elektronisches Gesundheitsberuferegister – eGBR Rechtsgrundlage Sozialgesetzbuch Fünftes Buch
Internetpräsenz Wer ein Unternehmen eröffnet, muss dieses binnen einer Woche beim zuständigen Unfallversicherungsträger anmelden. Nach dem Gesetz sind die gewerblichen …
Unfallkassen – Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand Rechtsgrundlage Siebtes Buch
Internetpräsenz
Weidners Buch ist inspirierend, stimmt nachdenklich und lässt sich nicht auf vorschnelle
Internetpräsenz Wenn ein Kind keinen (rechtlichen) Vater hat, können die Mutter, das Kind oder der biologische Vater die Vaterschaft gerichtlich feststellen lassen. Wird …
Rechtsgrundlage §§ 1591 – 1600d Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) (Viertes Buch – Abstammung
Internetpräsenz Wenn Ihre Familie Hilfe in Alltagsfragen benötigt oder Problemsituationen therapeutisch begleitet werden sollen, können Sie sozialpädagogische …
Rechtsgrundlage Sozialgesetzbuch (SGB) – Achtes Buch (VIII) – Kinder- und Jugendhilfe
Internetpräsenz Junge Volljährige erhalten geeignete und notwendige Hilfe, wenn und solange ihre Persönlichkeitsentwicklung eine selbstbestimmte, eigenverantwortliche und …
Hinweise keine Rechtsgrundlage Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) § 41
Internetpräsenz Es ist für Menschen mit Behinderungen wichtig, einen Beruf auszuüben und einen Arbeitsplatz zu haben. Dies ist eine wesentliche Voraussetzung für die …
Vertiefende Informationen einfach teilhaben Rechtsgrundlage Sozialgesetzbuch Neuntes Buch