Arbeitslos melden / Stadt Elmshorn https://www.elmshorn.de/Rathaus-Politik/B%C3%BCrgerservice/B%C3%BCrgerinformation-A-Z-/Arbeitslos-melden.php?object=tx%2C3296.2.1&ModID=10&FID=3296.4561.1&NavID=2326.284&La=1&ort=1981.1&ort=1981.1&sfwort=1
Wenn Sie sich arbeitslos melden, gilt das Arbeitslosengeld grundsÀtzlich als beantragt, es sei denn, Sie geben eine abweichende ErklÀrung ab. FÃŒr den Antrag auf Arbeitslosengeld sind gesonderte Unterlagen erforderlich. Es ist …
Rechtsgrundlage(n) § 141 Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III) § 145 Sozialgesetzbuch
