Wohngruppenzuschlag fÃŒr PflegebedÃŒrftige bei der Pflegekasse beantragen / Stadt Elmshorn https://www.elmshorn.de/Rathaus-Politik/B%C3%BCrgerservice/B%C3%BCrgerinformation-A-Z-/Wohngruppenzuschlag-f%C3%BCr-Pflegebed%C3%BCrftige-bei-der-Pflegekasse-beantragen.php?object=tx%2C3296.2.1&ModID=10&FID=3296.3397.1&NavID=2326.284.1&La=1&ort=1981.1&ort=1981.1
Wenn Sie mit anderen PflegebedÃŒrftigen in einer Pflege-WG oder einer vergleichbaren Wohngruppe zusammenleben und Hilfe benötigen, um die Pflege und das Zusammenleben zu organisieren, können Sie einen Wohngruppenzuschlag bei Ihrer Pflegekasse beantragen. …
Rechtsgrundlage(n) §38a Elftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) Rechtsbehelf Widerspruch