Thomas Cook-Insolvenz: EU-Richtlinie schützt Pauschalreisende – EIZ Niedersachsen https://www.eiz-niedersachsen.de/thomas-cook-insolvenz-eu-richtlinie-schuetzt-pauschalreisende/
VorlesenDank der EU-Richtlinie über Pauschalreisen sind Reisende im Fall einer Insolvenz des Anbieters abgesichert: Sie haben beispielsweise Anspruch auf Erstattung geleisteter Zahlungen bzw. Rückbeförderung, falls sie schon unterwegs sind. Daran erinnerte EU-Verbraucherschutzkommissarin Věra Jourová anlässlich der Insolvenz des Reisekonzerns Thomas Cook, dessen deutsche Tochtergesellschaft heute (Mittwoch) ebenfalls einen Insolvenzantrag gestellt hat. In Bezug auf das geplante Darlehen an die deutsche Flugtochter Condor steht die Kommission in engem und konstruktivem Kontakt mit den deutschen Behörden.
schätzungsweise 120 Millionen Verbraucher ab, die individuell zusammengestellte Pakete buchen
