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DBSV-Stellungnahme betreffend den Entwurf der 11. Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung (BWO) vom 16.12.2016 – Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V.

https://www.dbsv.org/stellungnahme/dbsv-stellungnahme-betreffend-den-entwurf-der-11-verordnung-zur-aenderung-der-bundeswahlordnung-bwo-vom-16-12-2016.html

Der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband e. V. (DBSV) ist Spitzenverband der blinden und sehbehinderten Menschen in Deutschland. Die nachfolgenden Ausführungen konzentrieren sich allein auf die Belange von Menschen, die von einem Sehverlust betroffen sind.
Zu Artikel 1 Nr. 8 Buchst a) – Änderung des § 48 Abs. 2 BWO Die vorgesehene Festschreibung

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DBSV-Stellungnahme zum Diskussionsentwurf zur Stärkung barrierefreier Medienangebote und zur Umsetzung des European Accessibility Acts (EAA) – Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V.

https://www.dbsv.org/stellungnahme/MStV-diskussionsentwurf-2020.html

Der DBSV begrüßt beabsichtigte Änderungen am Medienstaatsvertrag. Er sieht allerdings weitergehende Regelungen für erforderlich an, um eine effektive Umsetzung der AVMD-Richtlinie sowie des European Accessibility Acts und damit eine spürbare Verbesserung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu erreichen.
dann ist sicherzustellen, dass alle Dienstleistungen im Sinne von art. 2 Abs. 2 Buchst

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DBSV-Stellungnahme zum Entwurf des GKV-Spitzenverbandes zur Fortschreibung der Produktgruppe 25 des nach § 139 SGB V erlassenen Hilfsmittelverzeichnisses – Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V.

https://www.dbsv.org/stellungnahme/pg25.html

Der DBSV hat zu einem vom GKV-Spitzenverband (Spitzenverband Bund der Krankenkassen) veröffentlichten Entwurf zur Fortschreibung des Hilfsmittelverzeichnisses – Produktgruppe 25 – eine Stellungnahme veröffentlicht. Das Hilfsmittelverzeichnis hat die Aufgabe, die Qualitätsanforderungen an die Hilfsmittel festzulegen, …
Der Satz „Sie dienen primär dazu, Bücher, Zeitungen oder sonstiges Lesegut ab einem

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DBSV-Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Regelung des sozialen Entschädigungsrechts vom 30.11.2018 (SER) – Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V.

https://www.dbsv.org/stellungnahme/SER.html

Mit dem vorgelegten Referentenentwurf soll das soziale Entschädigungsrecht in einem SGB XIV völlig neu strukturiert und geregelt werden. Der DBSV kann nachvollziehen, dass eine rechtliche Weiterentwicklung des sozialen Entschädigungsrechts aufgrund aktueller Entwicklungen angezeigt ist. Allerdings dürfen notwendige …
unabhängig vom Lebensalter in Höhe des Betrages nach § 72 Absatz 2 des zwölften Buches

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