Dein Suchergebnis zum Thema: buch

Formulare zur monatlichen Bilanzstatistik: Inländische Banken (MFIs) | Deutsche Bundesbank

https://www.bundesbank.de/de/service/meldewesen/bankenstatistik-formular-center/formulare-zur-monatlichen-bilanzstatistik-inlaendische-banken-mfis--604832

Berechnung des Reserve-Solls: Das Reserve-Soll ist im Rahmen der Monatlichen Bilanzstatistik (Anlage H) zu melden. Auf eigenständige Reservemeldungen seitens der Kreditinstitute wird verzichtet.
Inhaberschuldverschreibungen (IHS) eigener Emissionen / nachrangige Papiere – Ausweis zum Stand der Bücher

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Kunst- und Architekturführungen | Deutsche Bundesbank

https://www.bundesbank.de/de/bundesbank/hauptverwaltungen-filialen/h/kunst-und-architekturfuehrungen-605804

In Architektenkreisen stieß das postmoderne Gebäude der Hauptverwaltung in Hessen mit seinen bunten Elementen und seinen Verzierungen auf geteilte Resonanz. Doch der einst kritisierte Baustil gilt nun wieder als Kult, heißt es in einem Artikel in der Zeitschrift Architektur & Wohnen.
Im Rahmen unserer Kunstführungen, die Sie über Frankfurter Stadtevents buchen können

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Weidmann unterstützt Pläne der EZB zum Abbau notleidender Kredite | Deutsche Bundesbank

https://www.bundesbank.de/de/aufgaben/themen/weidmann-unterstuetzt-plaene-der-ezb-zum-abbau-notleidender-kredite-665534

Bundesbankpräsident Jens Weidmann unterstützt die Pläne der Europäischen Zentralbank zum Abbau notleidender Kredite. Denn notleidende Kredite würden negativ auf die Finanzierungsbedingungen und Wachstumsaussichten der betroffenen Mitgliedstaaten wirken. Es seien Regeln nötig für den umsichtigen Umgang mit solchen Krediten in der Zukunft, sagte Weidmann in Frankfurt am Main.
Neukäufe entscheidend, sondern vielmehr die Gesamtvolumina von Wertpapieren in den Büchern

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Aufsichtliche Meldungen der Institute in Bezug auf die strukturelle Liquiditätsquote (NSFR) | Deutsche Bundesbank

https://www.bundesbank.de/de/aufgaben/bankenaufsicht/einzelaspekte/liquiditaet/aufsichtliche-meldungen-der-institute-in-bezug-auf-die-nsfr/aufsichtliche-meldungen-der-institute-in-bezug-auf-die-strukturelle-liquiditaetsquote-nsfr--874220

Die Spezifizierung der aufsichtlichen Meldeanforderungen in Bezug auf die strukturelle Liquiditätsquote erfolgt in Artikel 17 sowie den Anhängen XII und XIII der Durchführungsverordnung (EU) 2021/451.
Mel­dun­gen und somit auch für die Mel­dun­gen zur NSFR sind gemäß Ar­ti­kel 3 Ab­satz 1 Buch­sta­be

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