Chemie-Buch I zum Lehrplan in Rheinland-Pfalz/Einführung in die Arbeit im Labor/Die https://unterrichten.zum.de/wiki/Chemie-Buch_I_zum_Lehrplan_in_Rheinland-Pfalz/Einf%C3%BChrung_in_die_Arbeit_im_Labor/Die_unerkannte_Gefahr_bei_Shampoos_und_Kosmetik
Das Chemikalienrecht, mit dem wir uns bisher beschäftigt haben, regelt nicht die Beschriftung von Medikamenten, Kosmetika sowie Lebens- und Genussmittel, obwohl bei diesen häufig auch „chemische“ Prozesse oder „chemische“ Inhaltsstoffe beteiligt sind. Die Regeln zur Beschriftung sind in anderen Rechtstexten festgelegt.
Chemie-Buch I zum Lehrplan in Rheinland-Pfalz/Einführung in die Arbeit im Labor/Die