2.5. Die Nutzung der Geräte organisieren | mebis Magazin https://mebis.bycs.de/schuledigital/leitfaden-foes/geraetebeschaffung-foes/die-nutzung-der-geraete-organisieren
Lehrkräfte müssen die Geräte verlässlich buchen können.
Lehrkräfte müssen die Geräte verlässlich buchen können.
Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG) in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 Buchst
Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG) in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 Buchst
Kreativ lehren und lernen mit Comics Audioproduktion im Unterricht Multimediale Bücher
mögliche weitere digitale Anpassung oder Erweiterung entsprechender Inhalte des Buches
Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG) in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 Buchst
Übergangsweise können sich Lehrkräfte dauerhaft Endgerät für bestimmte Stunden in der Woche buchen
Grundwissenskataloge lassen sich auch in Form von digitalen Büchern umsetzen.
Auch Erziehungsberechtigte sollen – wie im Falle von analogen Heften oder Büchern
interaktiven Video, über Multiple-Choice Aufgaben bis hin zu medial angereicherten Büchern