Beseitigung oder starken Rückschnitt landesgesetzlich geschützter Bäume beantragen – Landeshauptstadt Schwerin https://www.schwerin.de/politik-verwaltung/dienstleistungen/verwaltungsleistungen/Beseitigung-oder-starken-Rueckschnitt-landesgesetzlich-geschuetzter-Baeume-beantragen/
der Regel sind alle Bäume geschützt, wenn sie in einer Höhe von 1,30 Metern vom Boden
