Wasserschutzgebiet; Festsetzung https://www.ingolstadt.de/Rathaus/Verwaltung-Beteiligung/%C3%84mter-Referate/index.php?object=tx%7C2789.2&ModID=10&FID=2789.575.1
Deshalb dürfen hier auf keinen Fall Abwasser und Gülle in den Boden sickern.
Deshalb dürfen hier auf keinen Fall Abwasser und Gülle in den Boden sickern.
Die Eigentümer von Grund und Boden (häufig Kommunen oder kirchliche Träger) schaffen
Deshalb dürfen hier auf keinen Fall Abwasser und Gülle in den Boden sickern.
Deshalb dürfen hier auf keinen Fall Abwasser und Gülle in den Boden sickern.
Im Jahre 1972 wurde vom Verein Erholungsgebiete Region Ingolstadt e.V. der Wildpark, als Ergänzung zum bereits unmittelbar daneben geschaffenen „Naherholungsgebiet am Baggersee“ geschaffen. Hier geht’s zum Anfahrts- und Übersichtsplan im Geoportal. Auf einer Gesamtfläche von ca. 14 Hektar lassen sich über einen Rundwanderweg in drei Gehegen folgende Tiere das ganze Jahr über gut beobachten:
Das Wildschwein durchwühlt bei der Nahrungssuche den Boden nach essbaren Wurzeln
Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf Menschen, Tiere und Pflanzen, Boden
Im Jahre 1972 wurde vom Verein Erholungsgebiete Region Ingolstadt e.V. der Wildpark, als Ergänzung zum bereits unmittelbar daneben geschaffenen „Naherholungsgebiet am Baggersee“ geschaffen. Hier geht’s zum Anfahrts- und Übersichtsplan im Geoportal. Auf einer Gesamtfläche von ca. 14 Hektar lassen sich über einen Rundwanderweg in drei Gehegen folgende Tiere das ganze Jahr über gut beobachten:
Das Wildschwein durchwühlt bei der Nahrungssuche den Boden nach essbaren Wurzeln
Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf Menschen, Tiere und Pflanzen, Boden
Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf Menschen, Tiere und Pflanzen, Boden
Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf Menschen, Tiere und Pflanzen, Boden