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Badeseen in Ingolstadt – Erhaltung der Gewässer

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Ingolstadt ist eine moderne Industriestadt, die durch Innovation und Wachstum geprägt ist. Aber auch im Bereich Freizeit und Erholung hat Ingolstadt vieles zu bieten. So ist die Ingolstädter Donauebene mit Ihren sandigen Kiesen geprägt durch eine Vielzahl von Baggerseen, welche in früheren Jahren zur Kiesgewinnung genutzt wurden. Ein wirtschaftlicher Abbau ist im Stadtbereich nur noch vereinzelt möglich. Derzeit weist das Stadtgebiet 28 Seen und Weiher > 1 Hektar mit einer Gesamtfläche von 147 Hektar (1,47 km²) auf. Rund 60 Prozent der Wasserflächen werden zum Teil intensiv für den Bade- und Freizeitbetrieb genutzt. Die Ökosysteme unserer Gewässer beherbergen eine reichhaltige Tier- und Pflanzenwelt in oftmals einzigartigen Lebensgemeinschaften. Die meisten Seen sind kaum tiefer als 6 Meter, haben weder Zu- noch Abfluss und werden durch das Grundwasser gespeist. Auch dies ist, zumindest im Raum Ingolstadt, eine gute Basis, denn das Grundwasser hat eine gute Qualität. Seen, die über keinen nennenswerten Wasseraustausch verfügen, verlanden aufgrund eines natürlichen Prozesses im Laufe der Zeit. Die Erhaltung der Gewässer ist in der Vergangenheit als wichtige Aufgabe erkannt worden. Daher hat die Stadt Ingolstadt Maßnahmen ergriffen, um die negativen Erscheinungen einzugrenzen und den Erholungswert beizubehalten. Besonderes Augenmerk lag dabei auf den beiden größten Seen, dem Baggersee und dem Auwaldsee. Wasserqualität (hygienische Situtation) Verbot der Fütterung von Wasservögeln Badegewässer zur Naherholung Kontakt      
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Ingolstädter Badegewässer

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Für ein unbeschwertes Badevergnügen in freier Natur stehen im Stadtgebiet Ingolstadt hauptsächlich zwei Seen (der Auwaldsee und der Baggersee) zur Verfügung, die als EU-Badegewässer ausgewiesen sind. Auwaldsee Baggersee Nicht-EU-Badegewässer Neben der guten Wasserqualität müssen diese Gewässer verschiedene weitere Anforderungen erfüllen, zum Beispiel freie Zufahrtsmöglichkeiten, ausreichende Infrastruktur mit sanitären Einrichtungen, Parkplätze, Kioske, die Überwachung der Strände durch Rettungsschwimmer und Erste-Hilfe-Stationen. Naturnahe Gewässer sind keine Schwimmbäder. Das Wasser wird weder desinfiziert oder aufwändig aufbereitet noch täglich analysiert. Der Zugang zum Wasser ist Natur belassen oder nur mit geringen baulichen Maßnahmen gestaltet. An vielen Badestellen sind keine Bademeister oder anderes Hilfspersonal vor Ort. Badegewässer – Allgemeine Informationen EU-Badegewässerrichtlinie, Bayerische Badegewässerverordnung Gewässer, die als Badegewässer ausgewiesen sind, müssen bestimmten Anforderungen hinsichtlich ihrer mikrobiologischen Wasserqualität genügen. Diese Anforderungen sind in der Richtlinie 2006/7/ EG des Europäischen Parlaments und des Rates der Europäischen Gemeinschaften (EG-Badegewässerrichtlinie vom 15. Februar 2006) festgeschrieben. Im Vollzug dieser Richtlinie hat Bayern die Verordnung über die Qualität und die Bewirtschaftung der Badegewässer (BayBadeGewV) vom 15. Februar 2008 erlassen. Hier sind die für Bayerns Badegewässer verbindlichen Gütekriterien festgelegt. Die Einhaltung der Grenzwerte wird durch regelmäßige Untersuchungen überwacht. Die erhobenen Daten werden jährlich vom Bundesumweltministerium gesammelt und in einem umfassenden Bericht der EU-Kommission übermittelt. Untersuchungsumfang an ausgewiesenen Badegewässern Wann und wie wird untersucht? Während der Badesaison von April bis September beprobt das Gesundheitsamt im monatlichen Rhythmus die Badegewässer. An den jeweiligen Überwachungsstellen erfolgen sowohl die Entnahme von Wasserproben für Laboranalysen als auch Vor-Ort-Messungen wie die Sichttiefe und die Beurteilung eventueller Verschmutzungen. Die Proben werden anschließend beim Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit mikrobiologisch untersucht. Die Untersuchungsergebnisse werden u.a. im Internet veröffentlicht. Was wird untersucht? Folgende Parameter werden im monatlichen Rhythmus an den Badegewässern untersucht: Escherichia Coli Intestinale Enterokokken Cyanobakterien (Blaualgen) – Untersuchung im Bedarfsfall Temperatur (°C) Transparenz (Sichttiefe) – Orientierungswert: >1 Meter Daneben wird am Badeplatz auch beurteilt, ob sich Hinweise auf eine Verschmutzung ergeben, z.B. ob das Wasser eine anormale Trübung oder Färbung aufweist, ob Waschmittelreste (Schaumbildung), Mineralöle (Ölfilm) oder gefährliche Gegenstände (z.B. Glasscherben) vorhanden sind. Escherichia coli sind ebenso wie Intestinale Enterokokken Bakterien, die im Darm und Stuhl von Warmblütern (z.B. Menschen, Wasservögeln und Weidevieh) vorkommen. Sie dienen bei der Überwachung der Badegewässer als Indikatoren für eine entsprechende fäkale Verunreinigung. Mit einer solchen Verunreinigung können auch gefährliche Krankheitserreger in das Gewässer gelangen und eine Infektionsquelle darstellen. Die neue EU-Badegewässerrichtlinie 2006/7/EG sieht vor, dass die Badegewässer im Bedarfsfall auf Blaualgen (Cyanobakterien) zu untersuchen sind. Bei Massenvorkommen können sie sowohl Allergie auslösende als auch akut toxische Stoffe in wirksamen Konzentrationen bilden. Sobald Algenwachstum einsetzt, werden entsprechende Proben gezogen. Bei Feststellung oder Vermutung einer Gefährdung der Gesundheit ergreift das Gesundheitsamt unter Mitwirkung der wasserwirtschaftlichen Fachbehörden unverzüglich angemessene Maßnahmen einschließlich der Information der Öffentlichkeit. Weitere Faktoren, die das Baden verleiden und sogar zur Sperrung eines Gewässers führen können, müssen von Fall zu Fall beurteilt werden. Jeder kann an der Erhaltung der Gewässerqualität mitwirken: Benutzen Sie unbedingt die bereitgestellten Toiletten! Ausscheidungen aller Art beeinträchtigen die Wasserqualität besonders der stehenden Gewässer (Seen) erheblich. Entsorgen Sie Ihren Müll über die aufgestellten Abfallbehälter. Schonen Sie den Schilfgürtel und die Vegetation am Ufersaum! Diese Regionen dienen nicht nur dem Erhalt der Fauna und Flora des Gewässers, sondern haben auch eine bedeutende Reinigungswirkung und sind für den Erhalt der Wasserqualität erforderlich. Füttern Sie keine Wasservögel! Die Verunreinigung des Gewässers mit Kot durch einen unnatürlich hohen Vogelbestand beeinträchtigt die Wasserqualität. zurück zur Übersicht
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