Zum Schutz des Grundwassers müssen Vorhaben, die eine Gefährdung oder Nutzung darstellen, wie z.B. der Bau und Betrieb von Grundwasserbrunnen und Anlagen zur Nutzung von Erdwärme beim Amt für Umweltschutz, Gewerbeaufsicht und Energie angezeigt werden und sind unter Umständen erlaubnispflichtig. Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, wie z. B. Heizöllageranlagen, müssen besonderen Anforderungen genügen, um Grundwasserverunreinigungen ausschließen zu können. Gegebenenfalls sind diese Anlagen genehmigungspflichtig.
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