Eingriffsregelung | Erfurt.de https://www.erfurt.de/ef/de/leben/oekoumwelt/naturschutz/eingriffsregelung/index.html
Vorhaben, die den Naturhaushalt oder das Landschaftsbild beeinträchtigen können, stellen genehmigungspflichtige Eingriffe in Natur und Landschaft gemäß §§ 13-19 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) dar.
Bodenversiegelungen, beispielsweise durch Neubau von Gebäuden oder Straßen, Veränderungen des Bodens