BMUKN: Verordnung über die Vermeidung und die Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft im Zuständigkeitsbereich der Bundesverwaltung | Meldung https://www.bundesumweltministerium.de/meldung/verordnung-ueber-die-vermeidung-und-die-kompensation-von-eingriffen-in-natur-und-landschaft-im-zustaendigkeitsbereich-der-bundesverwaltung
Die BKompV konkretisiert die gesetzlich vorgesehene naturschutzrechtliche Eingriffsregelung für Vorhaben im Zuständigkeitsbereich der Bundesverwaltung. Die Anwendung der Regelung soll länderübergreifend vereinheitlicht werden.
insbesondere Flächen mit für die landwirtschaftliche Nutzung besonders geeigneten Böden
