Die „Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit“ ist eine Sonderregelung für – Bei dieser Rente wird berücksichtigt, ob Sie Ihren bisherigen Beruf noch ausüben können. – In Ihrer jährlichen Renteninformation steht, womit Sie bei voller Erwerbsminderung rechnen können. – Die Hälfte dieser Rente entspricht der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit. – Ihre Erwerbsminderungsrente bei Berufsunfähigkeit wird in der Regel befristet bewilligt, maximal für
Bei dieser Rente wird berücksichtigt, ob Sie Ihren bisherigen Beruf noch ausüben können.