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Betätigungsprüfung | Wuppertal

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Gegenstand der so genannten Betätigungsprüfung ist die Prüfung, ob die für die Betreuung der rechtlich selbstständigen städtischen Gesellschaften zuständigen Leistungseinheiten, in der Regel das Beteiligungsmanagement, und die von der Stadt in den Aufsichtsgremien der Unternehmen entsandten Vertreterinnen und Vertreter ihren Verpflichtungen ordnungsgemäß nachgekommen sind.
Der Ratsauftrag allein begründet noch kein Prüfungsrecht bei den jeweiligen Unternehmungen