Dein Suchergebnis zum Thema: bei

Jagdschein: Ausstellung/Verlängerung eines Jagdscheins | Wuppertal

https://www.wuppertal.de/vv/produkte/106/jagdschein.php

Am Mittwoch, den 03.07.2025 ist die Behörde nur von 11 – 12 Uhr geöffnet. Aufgrund der der Unwetterwarnung vor Extremer Hitze entfällt die zweite Sprechstunde von 14-15 Uhr. * Wer die Jagd ausüben möchte muss eine Jägerprüfung bestanden haben und einen gültigen Jagdschein besitzen. Die Untere Jagdbehörde ist verpflichtet die erforderliche jagdtaugliche Eignung durch eine persönliche Vorsprache zu prüfen. Aus diesem Grund wird das Verfahren für die Erteilung von Jagdscheinen verändert. Weitere Informationen sind auf der Internetseite beschrieben. Bundesgesetz verändert Abläufe und Abfrageaufwand ab 01.11.2024 Die Abgabestelle für die Anträge ist weiterhin die Untere Jagdbehörde. Der Bund gibt mit seinem Gesetz andere Abläufe und weitere Abfragen vor. Die Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 17 Bundesjagdgesetz in Verbindung mit §§ 5 und 6 Waffengesetz wird ab sofort durch die Waffenbehörden durchgeführt. Mit Bundespolizei und Zollkriminalamt wurde der Kreis der Behörden, die angefragt werden müssen, von vier auf sechs erhöht. Sollte es in den letzten zehn Jahren einen Wohnortwechsel gegeben haben, sind zusätzlich auch noch die jeweils zuständigen Polizeidienststellen einzuschalten. Die Anzahl der Umzüge entspricht dabei der Summe der zusätzlichen Abfragen.
Sie können bei der unteren Jagdbehörde einen Jagdschein mit einer Gültigkeitsdauer