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Marktfestsetzung – Veranstaltung | Wuppertal

https://www.wuppertal.de/vv/produkte/302/102370100000544308.php

Wenn Sie im Gebiet der Stadt Wuppertal einen festgesetzten Markt durchführen möchten, benötigen Sie dazu eine spezielle Genehmigung (Festsetzung gem. § 69 Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO)). Die Festsetzung eines Marktes räumt dem Marktveranstalter bzw. den Beschickern des Marktes bestimmte Marktprivilegien ein. Dies bedeutet, dass durch die Festsetzung u. a. Befreiungen von den Vorschriften des Ladenöffnungsgesetzes, des Sonn- und Feiertagsgesetzes und der Gewerbeordnung möglich sind. Die Festsetzung kann nur erfolgen, sofern bestimmte Voraussetzungen vorliegen.
Geisten aus Obst, Pflanzen und anderen landwirtschaftlichen Ausgangserzeugnissen, bei

Mehrfachdiskriminierung / Weitere Merkmale | Gleichstellung und Antidiskriminierung

https://www.wuppertal.de/microsite/Gleichstellung-Antidiskriminierung/Hilfe_und_Unterstuetzung_bei_Diskriminierungserfahrungen/Hilfe_und_Unterstuetzung/Mehrfachdiskriminierung-Weitere-Merkmale.php

Wenn sich mehrere Diskriminierungskategorien überschneiden, sprechen wir von Intersektionalität. Es gibt auch weitere Diskriminierungsdimensionen, die vom Gesetzgeber nicht berücksichtigt werden. Hier erfahren Sie Unterstützung.
Auch in Wuppertal unterstützen wir Sie bei der Suche nach geeigneter Beratung.