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Beistandschaft: Vaterschaftsanerkennung | Wuppertal

https://www.wuppertal.de/vv/produkte/208/208.430_Vaterschaftsanerkennung.php

Für nichtehelich geborene Kinder muss die Vaterschaft anerkannt werden. Die Mutter muss der Anerkennung zustimmen. Die Vaterschaftsanerkennung vor der Geburt ist möglich- aber erst ab dem 6. Schwangerschaftsmonat. Verweigert der Vater die freiwillige Anerkennung, wird die Vaterschaft durch Gerichtsurteil festgestellt. Die notwendige Klage führt der Beistand für das Kind. Abschriften von Urkunden können beim Frontoffice des Fachbereichs 4 (Zimmer 123 und 124 im Verwaltungsgebäude Neumarkt 10 – Sprechzeiten mo – fr. 8 Uhr – 12 Uhr)angefordert werden.
Beschreibung Die Beurkundung erfolgt kostenfrei beim einem Jugendamt in der BRD bzw. bei