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Ärztliche Untersuchungsbescheinigungen – Bescheinigung Anlage 5 und 6 Fahrerlaubnisverordnung | Wuppertal

https://www.wuppertal.de/vv/produkte/405.2/102370100000248709.php

Ärztliche Untersuchungsbescheinigungen für die Erteilung/Verlängerung der Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE und für die Erteilung/Verlängerung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF). Für die Übermittlung der Untersuchungsergebnisse muss der untersuchende Arzt die gem. Anlage 5 und 6 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) vorgeschriebenen Vordrucke verwenden.
Die ärztliche Bescheinigung darf bei Antragstellung nicht älter als ein Jahr sein

Steuerliche Förderung für Denkmaleigentümer | Wuppertal

https://www.wuppertal.de/vv/produkte/105/105_370689_370695.2_Denkmalschutz.php

Eine abgestimmte Maßnahmen (denkmalrechtliche Erlaubnis wurde erteilt) an einem Denkmal kann steuerlich begünstigt werden. Hierfür benötigen Sie eine Bescheinigung nach § 36 DSchG NRW. Ob solch eine Bescheinigung für Sie sinnvoll ist, kann Ihnen nur ihr Steuerberater mitteilen.
Ihnen eine denkmalrechtliche Erlaubnis vor, können Sie nach Abschluss der Arbeiten bei