Versteigerergewerbe | Wuppertal https://www.wuppertal.de/vv/produkte/302/302.22_Versteigerungsgewerbe__Erlaubnis_.php
Gemäß § 34 b der Gewerbeordnung (GewO) bedarf derjenige, der gewerbsmäßig fremde bewegliche Sachen, fremde Grundstücke oder fremde Rechte versteigern will, einer Erlaubnis (Versteigerererlaubnis).
Bitte berücksichtigen Sie, dass bei Antragsabgabe die Verwaltungsgebühr zu entrichten
