Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe zweier Deutscher | Wuppertal https://www.wuppertal.de/vv/produkte/003/nachbeurkundung-einer-im-ausland-geschlossenen-ehe-deutsch.php
Ein Ehepaar kann seine im Ausland geschlossene Ehe durch das Standesamt des Wohnsitzes nachbeurkunden lassen. Es genügt, wenn das Ehepaar zum Zeitpunkt der Antragstellung die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.
Ausdruck aus dem Geburtenregister (entfällt bei Geburt in Wuppertal) bei Geburt
