Bewachungsgewerbe – Erlaubnis zum Betrieb | Wuppertal https://www.wuppertal.de/vv/produkte/302/302.3_Bewachungsgewerbe__Erlaubnis_.php
Wer gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen bewachen will (Bewachungsgewerbe), bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde.
Bitte berücksichtigen Sie, dass bei Antragsabgabe die Verwaltungsgebühr zu entrichten