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Ausfuhrkennzeichen beantragen für eingeführte fabrikneue Fahrzeuge aus dem Ausland ohne Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II

https://www.wolfsburg.de/dienstleistungsbeschreibungen/ausfuhrkennzeichen-beantragen-fuer-eingefuehrte-fabrikneue-fahrzeuge-aus-dem-ausland

Hier finden Sie alle notwendigen Informationen zur Beantragung eines Ausfuhrkennzeichens für fabrikneue Fahrzeuge aus dem Ausland, die keinen Fahrzeugbrief oder Zulassungsbescheinigung Teil II besitzen, einschließlich der Voraussetzungen, benötigter Unterlagen, anfallenden Gebühren und Ansprechpartner
Die Fahrzeuge sind vor der Zuteilung des Ausfuhrkennzeichens bei der Zulassungsbehörde