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Ausfuhrkennzeichen beantragen für eingeführte fabrikneue Fahrzeuge aus dem Ausland ohne Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II

https://www.wolfsburg.de/dienstleistungsbeschreibungen/ausfuhrkennzeichen-beantragen-fuer-eingefuehrte-fabrikneue-fahrzeuge-aus-dem-ausland

Hier finden Sie alle notwendigen Informationen zur Beantragung eines Ausfuhrkennzeichens für fabrikneue Fahrzeuge aus dem Ausland, die keinen Fahrzeugbrief oder Zulassungsbescheinigung Teil II besitzen, einschließlich der Voraussetzungen, benötigter Unterlagen, anfallenden Gebühren und Ansprechpartner
Die Fahrzeuge sind vor der Zuteilung des Ausfuhrkennzeichens bei der Zulassungsbehörde

Zulassung eines aus einem Nicht-EU-Ausland eingeführten Gebrauchtfahrzeuges

https://www.wolfsburg.de/dienstleistungsbeschreibungen/zulassung-eines-aus-einem-nicht-eu-ausland-eingefuehrten-gebrauchtfahrzeuges

Hier finden Sie alle relevanten Informationen zur Zulassung eines aus dem nicht EU-Ausland eingeführten gebrauchten Fahrzeugs, einschließlich der Voraussetzungen, benötigter Unterlagen, Gebühren und Ansprechpartner
Gern können Sie bei Fragen vorab mit uns Kontakt aufnehmen und uns die Unterlagen

Ausfuhrkennzeichen beantragen für Neu- und Gebrauchtfahrzeuge aus dem Inland

https://www.wolfsburg.de/dienstleistungsbeschreibungen/ausfuhrkennzeichen-beantragen-fuer-neu-und-gebrauchtfahrzeuge-aus-dem-inland

Hier finden Sie alle notwendigen Informationen zur Beantragung eines Ausfuhrkennzeichens für Neu und -Gebrauchtfahrzeuge aus dem Inland, einschließlich der Voraussetzungen, benötigter Unterlagen, anfallenden Gebühren und Ansprechpartner
Die Fahrzeuge sind vor der Zuteilung des Ausfuhrkennzeichens bei der Zulassungsbehörde

Kraftfahrzeugkennzeichen ändern – nach Diebstahl oder Verlust eines Kennzeichenschildes

https://www.wolfsburg.de/dienstleistungsbeschreibungen/kraftfahrzeugkennzeichen-aendern-diebstahl-verlust

Hier finden Sie alle relevanten Informationen zur Änderung eines Kraftfahrzeugkennzeichens nach Diebstahl oder Verlust eines Kennzeichenschildes, einschließlich der Voraussetzungen, benötigter Unterlagen, Gebühren und Ansprechpartner. Beachten Sie, dass Sie Ihr Wunschkennzeichen auch online beantragen können
bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil I ergibt Anzeige-Protokoll von der Polizei bei